Wer ist die Stiftung Kind Duisburg ?

Die Stiftung Kind Duisburg ist aus dem Gedanken heraus entstanden, aus 13 Jahren Vereinsarbeit der Kinderhilfe in Duisburg eine fortwährende Hilfe für kranke und behinderte Kinder zu schaffen.

Die Stiftung Kind Duisburg wurde von der Stifterin Irene Knoch – geschäftsführender Vorstand der Kinderhilfe in Duisburg – im Dezember 2001 gegründet.

Wer sind die Vertretungsberechtigten?

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die gesetzliche Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Er handelt durch seinen Vorsitzenden oder dessen Vertreter und ein weiteres Mitglied.
Der Vorstand sind:

 

  • Rolf Wöste (Vorstandsvorsitzender)
  • Elisabeth Spiske (Vorstandsmitglied)
  • Prof. Dr. Werner Hassler (Vorstandsmitglied)

 

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist selbstlos tätig. Sie hat keine Mitglieder mit Mitgliedsbeiträgen und Aufnahmegebühren und hat auch keine Gesellschafter oder Eigentümer. Dies unterscheidet sie von anderen Rechtsformen ( Verein, Aktiengesellschaft etc. ). Dennoch benötigt sie ein Organ – den Vorstand -, der für sie handelt und die Verwirklichung der Satzungszwecke einhält.

Zweck der Stiftung?

Zweck der Stiftung ist die Verbesserung der Lebensbedingungen kranker und behinderter Kinder durch rasche, individuelle Hilfe. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

 

  • individuelle Hilfe zur Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten autistischer Kinder und Jugendlicher,
  • Hilfe für chronisch kranke Kinder,
  • Umfeldgestaltung, um den speziellen Bedürfnissen kranker, behinderter oder benachteiligter  Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden,
  • individuelle Hilfsangebote außerhalb der medizinischen Grundversorgung für einzelne kranke oder behinderte  oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche.

 

Wie können Sie helfen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Hilfe:

 

  • Sie können mit einer Zustiftung das Kapital der Stiftung Kind Duisburg erhöhen. Mehr Stiftungskapital verspricht höhere Erträge. Die gestifteten Gelder werden angelegt, und Jahr für Jahr werden deren Zinsen und andere Erträge für die Realisierung verschiedener Projekte für kranke und behinderte Kinder verwendet.
  • Sie können einen Teil Ihres Vermögens durch ein Testament für die Stiftung Kind Duisburg einsetzen. Sie wissen dann Ihr Erbe langfristig gesichert, es arbeitet für einen guten Zweck und kommt kranken und behinderten Kindern zugute.
  • Ihre Zuwendung wird direkt für ein laufendes Projekt verwendet. Die Stiftung Kind Duisburg gewährleistet eine strikte Trennung des Stiftungskapitals und der Erträge.

 

Wer Gutes tut kann viel Steuern sparen!

Mit der Novellierung des Stiftungsrechts im Jahr 2000 gibt es für Stiftungen spürbare Steuervorteile. Bei einer Zustiftung oder eine Zuwendung an eine Stiftung kann die individuelle Steuerlast deutlich reduziert werden. Im Rahmen der Großspendenregelung können Spenden ab 25.000,– Euro über einen Zeitraum von 7 Jahren abgesetzt werden. Zuwendungen an Stiftungen sind bis zu 20.000,– Euro pro Jahr abzugsfähig.

Es gibt also gute Gründe einen Teil Ihres Vermögens in eine Stiftung einzubringen, denn damit lohnt sich Spenden im doppelten Sinne, sowohl für kranke Kinder als auch für den Spender.

Wir hoffen sehr, dass viele Bürger die großen steuerlichen Vorteile für ein Engagement bei der Stiftung Kind Duisburg nutzen werden.

Jede Spende ist uns herzlichst willkommen!